Psychotherapeutische Praxis für Kinder und Jugendliche

Dipl. Psychologe H. Paulig

Die sog. Sprechstunde ist für alle Patienten verpflichtend.

Die Sprechstunde dient der Klärung, ob und welche Psychotherapie notwendig und sinnvoll ist oder ob vielleicht andere Maßnahmen ergriffen werden sollten.

Die Sprechstunde muss wahrgenommen werden, bevor die sog. probatorischen Sitzungen bzw. eine 
psychotherapeutische Behandlung begonnen wird.

Dazu erhalten sie von der jeweiligen Praxis eine "Individuelle Patienteninformation".

Sollten sie schon über eine sog. "Individuelle Patienteninformation zur ambulanten 
Psychotherapeutischen Sprechstunde" verfügen, so bringen sie diese bitte zum Erstgespräch mit.

Sollte dem nicht so sein, so wird ihnen diese in meiner Praxis ausgestellt.

Das weitere Vorgehen wird dann gemeinsam besprochen.





 



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